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Damit Notfälle nicht zu Problemfällen werden

27. Oktober 2016

Wann Hilfsmitteldepots erlaubt sind

Foto: plainpicture

In den Abendstunden oder am Wochenende tummeln sich Sportler auf Rasenplätzen, in Hallen oder in der Natur. Dabei kommt es häufig zu Notfällen. Herkömmliches Verbandsmaterial reicht hier nicht immer aus.

Am Gesundheitsmarkt herrscht Verunsicherung vor: Sind Notfalldepots trotz des § 229a StGB zulässig? Gerade Schlagworte wie Depotverbot oder Sanktionen lassen Ärzte zweifeln, inwieweit solch ein Depot in der Praxis überhaupt zulässig ist.
Die gute Nachricht: Solche Depots sind vom Gesetzgeber erlaubt – wenn die Notfallregelung (§128 Abs. 1 SGB V) eingehalten wird.

Knöchelverletzungen zählen zu den „Klassikern“
Knöchelverletzungen passieren häufiger beim Sport oder in der Freizeit – zu Zeiten, wo nur der Bereitschaftsarzt zu greifen ist. Auch hier erleichtert ein Hilfsmitteldepot die Versorgung. Dank des Hilfsmitteldepots kann eine Patientin umgehend mit der Push med Aequi Knöchelbandage von Ofa Bamberg versorgt werden. Ein längerer Aufenthalt im Krankenhaus ist nicht nötig.

Doch das ist nicht der einzige Notfall während der Nachtschicht im der Medizinischen Hochschule Hannover. Was die Ärzte noch erwartet, sehen Sie im sechsminütigen Video auf RTLNord.